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Beitrittsvertrag für Veranstalter

(Künstler, Veranstaltungsort, Promoter)

Wirksamkeitsdatum: mit Annahme durch den Organisator
Herausgegeben von: Garmon Entertainment, Lda
Handelsregisternummer (NIPC): 519193644
Adresse: Rua Mário Botas 6, Bloco B2, apartamento 10E, 1990-050 Lissabon, Portugal
E-Mail: legal@garmon.io

1. Begriffsbestimmungen

„Garmon“ bezeichnet Garmon Entertainment, Lda, eine nach portugiesischem Recht gegründete Gesellschaft, die die Online-Plattform Garmon (die „Plattform“) betreibt, über welche Live-Veranstaltungen organisiert, beworben und ticketiert werden können.

„Organisator“ bezeichnet eine juristische Person oder einen Einzelunternehmer (selbstständig tätige Person), der ordnungsgemäß in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert ist und Konzerte oder Veranstaltungen auf der Plattform unter einer der folgenden Rollen organisiert und veröffentlicht: Künstler, Veranstaltungsort oder Promoter.

„Käufer“ bezeichnet eine Person, die über die Plattform ein Ticket für eine Veranstaltung erwirbt.

„Stripe“ bezeichnet den in die Plattform integrierten Zahlungsdienstleister, über den Zahlungen, Rückerstattungen und Geldtransfers unter Nutzung von Stripe Connect und zugehörigen Funktionen abgewickelt werden.

„Ticketbetrag“ bezeichnet den vom Organisator festgelegten Preis eines Tickets für eine Veranstaltung.

„Servicegebühr“ bezeichnet die Plattform-Servicegebühr von Garmon, die vom Käufer zum Zeitpunkt des Ticketkaufs zu zahlen ist, getrennt vom Ticketbetrag erhoben wird und die Nutzung der Plattform sowie der damit verbundenen Dienstleistungen vergütet.

2. Annahme des Angebots

2.1. Diese Vereinbarung stellt ein öffentliches Angebot dar, das sich an Organisatoren innerhalb der Europäischen Union richtet.
2.2. Die Registrierung auf der Plattform und die Veröffentlichung einer Veranstaltung stellen die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Vereinbarung sowie aller zugehörigen Richtlinien (einschließlich Datenschutzrichtlinie, Kaufbedingungen und weiterer anwendbarer Richtlinien) dar.
2.3. Diese Vereinbarung tritt automatisch mit der Annahme in Kraft und bleibt gültig, bis sie von einer der Parteien gemäß Abschnitt 12 beendet wird.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Garmon stellt Organisatoren unentgeltlichen Zugang zu digitalen Tools und technischer Infrastruktur zur Organisation von Live-Veranstaltungen zur Verfügung, einschließlich:

  • Erstellung und Verwaltung von Künstler-/Veranstaltungsort-/Promoter-Profilen;
  • Veranstaltungsseiten mit multimedialen Inhalten;
  • Integration von Stripe-Zahlungen und Ticketverwaltung;
  • Verteilung der Erlöse nach der Veranstaltung auf einen oder mehrere Organisatoren;
  • Tools zur Ticketverifizierung und Zutrittskontrolle;
  • Aufnahme in Konzertübersichten und Promotionsfunktionen von Garmon.

3.2. Sämtliche Funktionen der Plattform werden Organisatoren kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.3. Die einzige Einnahmequelle von Garmon im Rahmen dieser Vereinbarung ist die vom Käufer gezahlte Servicegebühr.

4. Rolle der Parteien; Zahlungen und Merchant of Record

4.1. In Bezug auf den Ticketbetrag handelt der Organisator als Verkäufer der Tickets und als Merchant of Record. Zahlungen des Ticketbetrags werden über Stripe im Namen des Organisators abgewickelt, unter anderem unter Nutzung von Stripe-Connect-Funktionen wie on_behalf_of, soweit anwendbar.

4.2. Garmon handelt ausschließlich in Bezug auf die dem Käufer beim Checkout berechnete Servicegebühr als Merchant of Record. Die Servicegebühr stellt eine gesonderte Gegenleistung für die von Garmon erbrachten Dienstleistungen dar.

4.3. Beim Checkout wird dem Käufer ein Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, der sich aus (i) dem an den Organisator zu zahlenden Ticketbetrag und (ii) der an Garmon zu zahlenden Servicegebühr zuzüglich etwaiger anwendbarer Mehrwertsteuer zusammensetzt.

4.4. Garmon kann den Ticketbetrag über Stripe im Namen des Organisators vereinnahmen und dessen Übertragung auf das Stripe-Connected-Konto des Organisators veranlassen, vorbehaltlich der Auszahlungsregeln der Plattform, etwaiger Rückerstattungen oder Chargebacks sowie der Anforderungen von Stripe.

4.5. Im Rahmen der Veranstaltungsbestätigung und des Risikomanagements der Plattform können Übertragungen oder Auszahlungen des Ticketbetrags an den Organisator verzögert erfolgen und werden in der Regel erst nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung oder einer entsprechenden Bestätigung gemäß den Verfahren der Plattform eingeleitet.

4.6. Garmon stellt Käufern Rechnungen oder Belege über die Servicegebühr (einschließlich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer) aus. Jeder Organisator ist allein dafür verantwortlich, eigene Rechnungen oder Belege über den Ticketbetrag auszustellen und sämtliche damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

4.7. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass Garmon als Verkäufer der Tickets oder als Merchant of Record für den Ticketbetrag gilt.

5. Pflichten des Organisators

Der Organisator verpflichtet sich:

5.1. Die angekündigte Veranstaltung wie auf der Plattform beschrieben durchzuführen und deren Sicherheit, Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Organisation zu gewährleisten.
5.2. Allein für Rückerstattungen, Absagen sowie sämtliche steuerlichen Verpflichtungen (einschließlich Mehrwertsteuer und Einkommensteuer) in Bezug auf den Ticketbetrag verantwortlich zu sein.
5.3. Zutreffende, rechtmäßige und nicht irreführende Informationen, Medien und Beschreibungen für Veranstaltungen und Profile bereitzustellen.
5.4. Über alle erforderlichen Urheber-, Bild- und Nutzungsrechte sowie Lizenzen für hochgeladene Materialien zu verfügen.
5.5. Sämtliche nach geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen, Aufführungsrechte und Versicherungen einzuholen.
5.6. Mit Garmon bei der Bearbeitung von Käuferbeschwerden oder Rückerstattungsanfragen zusammenzuarbeiten.
5.7. Keine irreführenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen.

6. Pflichten von Garmon

6.1. Garmon prüft und moderiert Registrierungen von Organisatoren sowie Veranstaltungslistings vor deren Veröffentlichung.
6.2. Garmon kann Veranstaltungen oder Organisatorseiten sperren, aussetzen oder entfernen, wenn diese:

  • gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen;
  • unzutreffende, irreführende oder unangemessene Inhalte enthalten; oder
  • Gegenstand einer begründeten Beschwerde sind.

6.3. Garmon gewährleistet die sichere Abwicklung von Zahlungen und Transfers über Stripe.
6.4. Garmon ist nicht verantwortlich für die tatsächliche Durchführung, Qualität oder den Ausgang von vom Organisator veranstalteten Events.

7. Finanzielle Bedingungen

7.1. Die den Käufern berechnete Servicegebühr beträgt 10 % des Ticketbetrags zuzüglich anwendbarer Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 1 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Ticket.
7.2. Garmon kann nach eigenem Ermessen oder aufgrund einer vorherigen Vereinbarung mit dem Organisator die Servicegebühr in Abhängigkeit vom Ticketvolumen oder vom durchschnittlichen Ticketpreis reduzieren.
7.3. Ticketbeträge (ohne Servicegebühren) werden nach der Veranstaltung gemäß den vom Organisator auf der Plattform festgelegten Verteilungseinstellungen an die Organisatoren übertragen.
7.4. Garmon erhebt keine Provision vom Organisator auf den Ticketbetrag.
7.5. Sämtliche Zahlungsflüsse und Abrechnungen erfolgen über Stripe Connect.

8. Rückerstattungen und Veranstaltungsabsagen

8.1. Im Falle einer Absage können Rückerstattungen an Käufer über die Plattform im Namen des Organisators abgewickelt werden; Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
8.2. Organisatoren müssen Garmon unverzüglich über Absagen oder wesentliche Änderungen einer Veranstaltung informieren.
8.3. Erfolgen Rückerstattungen aufgrund der Nichtdurchführung einer Veranstaltung durch den Organisator, kann Garmon zukünftige Auszahlungen zurückhalten oder vom Organisator eine Erstattung verlangen.

9. Geistiges Eigentum

9.1. Der Organisator behält alle Rechte an den auf der Plattform hochgeladenen Materialien.
9.2. Der Organisator räumt Garmon eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz ein, diese Materialien (einschließlich Namen, Logos, Bilder und Videos) zu Werbe- und Informationszwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder der Plattform zu nutzen.
9.3. Garmon respektiert die Rechte des geistigen Eigentums Dritter und kann Inhalte nach Eingang einer berechtigten Verletzungsanzeige entfernen.

10. Datenschutz (DSGVO)

10.1. Jede Partei handelt als eigenständiger Verantwortlicher für ihre jeweiligen Datenverarbeitungstätigkeiten.
10.2. Garmon verarbeitet personenbezogene Daten von Organisatoren und Käufern gemäß ihrer auf der Plattform verfügbaren Datenschutzrichtlinie.
10.3. Organisatoren müssen bei der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Käufern oder Teilnehmern die Anforderungen der DSGVO einhalten.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die Plattform wird „wie besehen“ bereitgestellt; eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung wird nicht garantiert.
11.2. Garmon haftet nicht für:

  • Absagen oder mangelhafte Durchführung von Veranstaltungen;
  • Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen Rechte Dritter durch den Organisator;
  • mittelbare oder Folgeschäden.

11.3. Die Gesamthaftung von Garmon aus dieser Vereinbarung ist auf den Gesamtbetrag der Servicegebühren begrenzt, die Garmon in den vorangegangenen drei Monaten für Veranstaltungen des betreffenden Organisators erhalten hat.

12. Kündigung und Sperrung

12.1. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit durch Deaktivierung des Organisatorkontos kündigen.
12.2. Garmon kann das Konto des Organisators im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht unverzüglich sperren oder kündigen.
12.3. Eine Kündigung berührt nicht ausstehende Zahlungen, Rückerstattungen oder Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Portugals und ist entsprechend auszulegen.
13.2. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Lissabon, Portugal.

14. Sonstiges

14.1. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
14.2. Garmon kann diese Vereinbarung jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf der Plattform ändern; das Datum der letzten Änderung wird am Anfang dieses Dokuments angegeben.
14.3. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
14.4. Im Falle von Abweichungen zwischen Übersetzungen ist die englische Fassung maßgeblich.